Entwicklung eines abwasserfreien und materialschonenden Verfahrens zur Entfernung von Polymer- und Wachsbeschichtungen von Bodenbelägen
AiF 11067 N
Ziel des Forschungsprojekts ist es, Bedingungen für den wirtschaftlichen und sicheren Einsatz der CO2 -Pellet-Strahltechnik für die effektive und materialschonende Grundreinigung beschichteter Fußböden und die sichere Absaugung der entstehenden Abtragungen zu finden. Hieraus sollen konstruktive und verfahrenstechnische Empfehlungen abgeleitet werden.
Die ersten Versuchsreihen dienten der Optimierung der beschafften Maschinentechnik, um in geeigneter Weise die Taupunktstemperatur und die Durchflußmenge der Druckluft und die Fördermenge des Strahlgutes regeln und überwachen zu können.
Die bereits in Vorversuchen bestätigte Aussage, daß das Verfahren zur Entfernung der Acrylatpolymer- und Wachsbeschichtungen auf Bodenbelägen einsetzbar ist, konnte durch die Aussage ergänzt werden, daß mit wenigen Ausnahmen alle Bodenbelagsarten der Behandlung mit der Trockeneisstrahltechnik so ausreichend widerstehen, daß sie uneingeschränkt reinigungsfähig sind. Ausnahmen sind Weichholzbeläge und bestimmte Steinbeläge, die während der Trockeneisstrahlbehandlung hoher Abrasion unterliegen.
Bodenbelagsmuster mit handelsüblichen Bodenpflegemitteln auf der Basis von Wachsen als auch auf der Basis von Polyacrylaten sowie werksseitig mit Polyurethan beschichtet, wurden einer Grundreinigung mit CO2 unterzogen. Verschlissene Polyacrylat- und die Wachsbeschichtungen können zwar naßchemisch aber unter Verwendung erheblicher Wassermengen entfernt werden, bei Polyurethanbeschichtungen war dies nicht möglich. Die Trockeneisstrahltechnik erlaubt die restlose Entfernung aller dieser Beschichtungsmittel.
Die weiteren Arbeiten müssen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit die Flächenleistung des Verfahrens erhöhen. Dazu sind Parameter wie Düsenabstand, und -geometrie, Vorschubgeschwindigkeit, Grad der Überlappung der gestrahlten Spuren, Absaugung des entstandenen Staubes etc. zu optimieren.
Danksagung
Wir danken der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) (AiF-Nr. 11067 N) für die finanzielle Förderung der Arbeiten, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erfolgte.
Der Forschungsbericht ist auf Anfrage bei der FRT erhältlich.